Die gesellschaftliche Initiative, die sich seit Februar 2022 für eine Neuregelung des Mutterschutzgesetzes und die Einführung eines „Gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburt“ eingesetzt hatte (siehe unser Beitrag vom 13.04.2022), hat nun zum Erfolg geführt:
Die entsprechende Änderung des Mutterschutzgesetzes wurde am 30.01.2025 im Bundestag verabschiedet und hat am 14.02.2025 den Bundesrat passiert. Die Neuregelung tritt am 01.06.2025 in Kraft.
Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes bei Fehlgeburten mit Anspruch auf Mutterschaftsgeld:
- ab der 13. SSW 2 Wochen
- ab der 17. SSW 6 Wochen
- ab der 20. SSW 8 Wochen
Die Frau darf ganz oder teilweise auf diesen Mutterschutz verzichten.
Ab der 24. SSW gilt wie bisher der Mutterschutz bei Totgeburten. Auf diesen darf frühstens ab der 3. Woche nach Entbindung und nur mit ärztlichem Attest verzichtet werden (§ 3 Abs. 4 MuSchG).
Weitere Informationen zum Mutterschutzgesetz finden Sie hier.