Das Bundessozialgericht entschied, dass das Verfahren der Präimplantationsdiagnostik keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ist. Demnach müssen Paare, die aufgrund einer Veranlagung für eine Erbkrankheit, die PID in Anspruch nehmen möchten, diese selbst bezahlen.
Hier finden Sie die Meldung in der Süddeutschen Zeitung.