Der deutsche Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 16.06.2023 ein Monitoring der Konsequenzen der Kassenzulassung der nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) beschlossen sowie die Einsetzung eines durch Expert*innen besetztes Gremium, das die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung des NIPT prüfen soll.
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2023/0201-0300/0204-23.html
Aus der Begründung:
„Wie in Stellungsnahmen des Berufsverbands niedergelassener Pränatalmediziner e.V. (BVNP) festgehalten, regelt der G-BA weder in den Mutterschaftsrichtlinien (MuRL) die Voraussetzung für die Kassenleistung noch in der „Versicherteninformation Bluttest auf Trisomien Der nicht invasive Pränataltest (NIPT) auf Trisomie 13, 18 und 21“ den Sachverhalt ausreichend klar, wann dieser Bluttest zur Anwendung kommen sollte. Es lässt sich daher befürchten, dass Schwangeren unabhängig von einer medizinischen Relevanz empfohlen wird, den NIPT vornehmen zu lassen, unter anderem damit sich Ärztinnen und Ärzte absichern können.“
„… zeigt sich, dass sich vermehrt Schwangere nach einem negativen NIPT-Ergebnis darauf verlassen, dass sie ein gesundes Kind gebären werden. Infolgedessen verzichten sie auf das Ersttrimesterscreening, das eine IGEL-Leistung ist und für das die meisten Kassen die Zuzahlung eingestellt haben, seit der NIPT Kassenleistung ist. Allerdings sind nur fünf bis zehn Prozent der Auffälligkeiten auf chromosomaler Ebene angelegt und könnten durch den NIPT überhaupt nur gesucht werden, ein Ersttrimesterscreening würde hingegen weitere Auffälligkeiten sichtbar machen können.“
„… handelt es sich bei dem NIPT um ein Suchverfahren und nicht um eine diagnostische Untersuchung. Positive NIPT-Ergebnisse müssen daher durch diagnostische Verfahren abgeklärt werden. Nicht alle Schwangere nehmen diese Abklärungsuntersuchungen vor: Vielmehr berichten Beratungsstellen, dass sich Schwangere für einen Abbruch nach der Fristenregelung entscheiden – ohne diagnostische Gewissheit zu haben. Zweitens berichten Pränatalmedizinerinnen und Pränatalmediziner sowie Humangenetikerinnen und Humangenetiker, dass auch die Zahl der Abklärungsuntersuchungen zunimmt. Bei diesen handelt es sich jedoch um invasive Verfahren, also jene Sorte Verfahren, die durch den NIPT reduziert werden sollten. Erste Berichte lassen darauf schließen, dass Abklärungsuntersuchungen bei bis zu 30 Prozent aller positiven NIPT-Ergebnisse diese als falsch-positiv aufdecken. Diese hohe Fehlerhäufigkeit erklärt sich durch den Test selbst, da bei jungen Frauen die Option eines falsch-positiven Testergebnisses häufiger auftritt – diese den NIPT nun aber ebenfalls durchführen lassen.“
Die vollständige Beschlussdrucksache ist hier abrufbar.